Klären Sie ein solches telefonisch bei Kontaktaufnahme mit uns ab. In den meisten Fällen ist es besser, wenn wir die Deckungsanfrage für Sie übernehmen. Abhängig vom Versicherungsfall und der Art Ihrer Rechtsschutzversicherung können wir dies in den meisten Fällen bereits beim Erstkontakt mit Ihnen abklären.
Kann ich auch durch eine andere Person vertreten werden?
Selbstverständlich können Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen. Besprechen Sie etwaige Formalien direkt bei der Kontaktaufnahme.
Ich kann nicht persönlich in die Kanzlei kommen.
Unsere Kanzlei ist vollumfänglich und mit modernster Technik ausgestattet. Solange es der Qualität des Mandats nicht schadet, kann das gesamte Mandat über moderne Medien ohne persönlichen Termin in der Kanzlei abgewickelt werden. Wir richten uns hier nach Ihren Wünschen.
Wie schnell kann ich einen Besprechungstermin bekommen?
Sie bekommen bei uns in der Regel sehr schnell einen Besprechungstermin. Im Regellfall kann bei Eilbedürftigkeit noch am selben Tag oder sehr zeitnah ein Termin mit dem entsprechendne Sachbearbeiter über das Sekretariat vereinbart werden.
Wie lange dauert ein Rechtsstreit?
Die Dauer eines Rechtsstreites kann allgemein nicht beantwortet werden. Während beim Arbeitsgericht nach einer Klageeinreichung im Regelfall innerhalb von 3 bis 6 Wochen mit einem ersten Termin zu rechnen ist, hängt dies bei anderen Gerichten von verschiedenen Faktoren ab. Dabei ist entscheidend, bei welchem Gericht Klage eingereicht wird und welche/r Richter/in dafür zuständig ist. Selbst innerhalb eines Gerichtes schwanken die Bearbeitungszeiten abhängig von der Besetzung des Gerichtes sehr stark. Ein erfahrener Anwalt wird Ihnen in der Regel abhängig von der Art und der örtlichen Zuständigkeit des Gerichtes fundierte Einschätzungen übermitteln können.
Ich habe kein Geld, um für meinen Rechtsstreit zu bezahlen. Was tun?
In gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Diese Hilfe können Kläger und Beklagte gleichermaßen beantragen. Dabei müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse unter Vorlage von Gehaltsabrechnungen, einem Hartz IV- Bescheid, Ihrem Mietvertrag etc. darlegen. Sobald die Prozesskostenhilfe gewährt wird, übernimmt die Staatskasse die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und die Rechtsanwaltskosten.
Was kostet die Beratung oder Vertretung vor Gericht?
Das ist die schwierigste und beliebteste Frage. Denn die Anwort hängt i. d. R. von Art und Umfang des Falles ab. Schildern Sie uns doch einfach Ihr Anliegen und wir werden Ihnen eine individuelle Einschätzung des Aufwandes zur Verfügung stellen.
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Nähere Informationen zu den Kosten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Ich will oder muss vor Gericht. Brauche ich dafür einen Rechtsanwalt?
In Zivilrechtsstreitigkeiten können Sie selbst im Gericht auftreten, wenn es sich um ein Verfahren beim Amtsgericht handelt. Vor dem Landgericht, d.h. bei einem Streitwert ab 5.000,01 € können Sie sich nicht mehr selbst vertreten. Vor den Landgerichten besteht der sogenannte Anwaltszwang. Das bedeutet, dass alle Erklärungen von einem Rechtsanwalt abgegeben werden müssen.
Wichtig: vor dem Familiengericht besteht grundsätzlich auch Anwaltszwang, nur in wenigen Ausnahmefällen kann man sich selbst vertreten.
Muss ich zu einem „Fachanwalt“ gehen? Was macht den Unterschied?
Der Titel „Fachanwalt“ bedeutet, dass der Anwalt eine Vielzahl von Fällen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet bearbeitet hat und sich durch eine umfangreiche Schulung theoretische Kenntnisse angeeignet hat. Grundsätzlich kommt es auf die Kompetenz und die Erfahrung eines Anwalts in einem bestimmten Rechtsgebiet an. Der Titel „Fachanwalt“ alleine ist hierfür nur eines von vielen Kriterien.
Sind „Fachanwälte“ teurer als „normale“ Anwälte?
Nein. Die Bezeichnung Fachanwalt ist lediglich ein Titel, der Rechtsanwälten in Deutschland verliehen werden kann.