Durch die interne Spezialisierung und durchgehende Weiterbildung unserer Rechtsanwälte bieten wir eine fachlich kompetente Beratung auf unterschiedlichen Rechtsgebieten. Um mehr zu erfahren, klicken Sie auf die einzelnen unten stehenden Rechtsgebiete.
Rechtsanwalt Günter Gollmann verfügt aufgrund einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren über weitreichende praktische Erfahrung auf diesen Gebieten. Zudem ist er selbst Referent in verschiedenen Bereichen dieses Rechtsgebietes und bildet Rechtsreferendare aus.
Grundsätzlich wird gemeinsam und in Rücksprache mit dem Mandanten versucht, auf eine konstruktive Weise nach Möglichkeit außergerichtlich bestmögliche Regelungen für die Mandanten zu finden. Sinnvoll ist es hierbei, Herrn Rechtsanwalt Gollmann auch bei beginnenden Problemen möglichst früh im Wege der Beratung einzuschalten.
Gerade bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen ist es sehr wichtig, schnell zu reagieren. Dies vor allem, da das Gesetz bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung eine zwingend einzuhaltende Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vorsieht.
Auch für alle anderen Probleme im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Gollmann der richtige Ansprechpartner. Er gestaltet selbst Arbeitsverträge, sowie Vereinbarungen im Arbeitsrecht und kann Sie in allen Bereichen umfassend betreuen und beraten.
Das Betreuungsrecht regelt die gerichtliche Überprüfung einer Betreuungsbedürftigkeit sowie gegebenenfalls die gerichtliche Einsetzung eines Vertreters (Betreuers) für die betreuungsbedürftige Person. Betroffene empfinden dies zumeist als bedrohlichen staatlichen Eingriff in ihre Privatsphäre. Für nahestehende Personen hingegen ist das gerichtliche Betreuungsverfahren oft die einzige Möglichkeit, staatliche Fürsorge und Handlungsfähigkeit für einen Menschen herzustellen, der nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Herr Rechtsanwalt Brosche informiert, begleitet und vertritt mit jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Bereich mit Empathie und fachlicher Kompetenz, sodass für jede Bedarfslage das bestmögliche Ergebnis erzielt wird.
Dass man selbst eines Tages handlungsunfähig wird, ist ein Thema, für das der Regelungsbedarf häufig erkannt, jedoch zumeist lange vor sich hergeschoben wird. Das gerichtliche Betreuungsverfahren erweist sich besonders dann als problematisch, wenn Streit um die Einsetzung der Person des Betreuers entsteht und damit letztlich das Gericht die für die Beteiligten oft ungewisse Entscheidung übernimmt.
Entscheidend ist es daher, alternative Handlungsmöglichkeiten zu kennen und eine maßgeschneiderte Vorsorge zu treffen. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren findet nicht statt, wenn Handlungsfähigkeit aufgrund einer Vorsorgevollmacht besteht. Das Eingreifen des Gerichts ist in diesem Fall in der Regel nicht nötig. Herr Rechtsanwalt Brosche berät und gestaltet mit Ihnen eine passgenaue Vollmachts-Lösung im Sinne einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse. Hier ergeben sich häufig Querverbindungen zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht, sodass Sie von der fachübergreifenden Kompetenz und langjährigen praktischen Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Brosche bestmöglich profitieren können.
Eine besondere Verantwortung tragen in diesem Zusammenhang Unternehmer, da in der Vorsorgegestaltung sämtliche Unwägbarkeiten im privaten wie auch im unternehmerischen Bereich abgedeckt werden müssen. Besonders gefragt ist daher der sog. „Notfallkoffer für Unternehmer“ der sowohl für den privaten, wie auch den betrieblichen Bereich eine umfassende praktische und rechtliche Vorsorge bietet. Sprechen Sie uns gerne darauf an, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Lösung erarbeiten.
Erbrechtliche Fragestellungen sind nie losgelöst von der persönlichen Familiengeschichte. Uns ist daher wichtig, dass Sie sich neben der fachlich kompetentesten Vertretung auch persönlich gut aufgehoben fühlen.
Im Bereich des Familienrechts verorten sich Themen wie die vertragliche Gestaltung der Wirkungen der Ehe durch einen Ehevertrag, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, die Durchführung eines Scheidungsverfahrens, die Regelung von Folgesachen anlässlich einer Ehescheidung, wie beispielsweise Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich, jedoch auch die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens und sämtliche, gemeinsame Kinder betreffende Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts.
Auch das Eingehen neuer verwandtschaftlicher Bindungen, etwa durch eine Minderjährigen- oder Volljährigenadoption, gehört zu den wichtigen familienrechtlichen Themen.
Mit jahrzehntelanger praktischer Erfahrung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Brosche als Fachanwalt für Familienrecht kompetent, empathisch und mit hohem Einsatz zur Seite, um die Herausforderungen Ihres familienrechtlichen Regelungsbedarfes mit einem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu meistern.
In diesem Fall zeigen wir Ihnen die verschiedenen Wege auf. Wir arbeiten zu diesem Zwecke auch mit spezialisierten Steuerkanzleien zusammen, um etwaige Gesellschaftsgründungen oder -auseinandersetzungen unter allen Gesichtspunkten zu optimieren.
Häufig sind den Vertragsschließenden jedoch grundlegende Begriffe nicht vollständig verständlich wie beispielsweise Besitz und Eigentum, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Grundpfandrechte, dingliche Belastungen durch Geh- und Fahrtrechte, Überbau- und Durchleitungsrechte, Rückforderungsvorbehalte, Sicherungsmöglichkeiten wie Vormerkungen und Grundschulden, Erbbaurechte etc.
Gehen Sie daher nicht mit Halbwissen in derartige Vertragsverhandlungen. Herr Rechtsanwalt Brosche ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesen Belangen und verhilft Ihnen durch verständliche Erläuterung des Regelungsinhalts sowie kreative Gestaltung, Ihren gewünschten Erfolg zuverlässig und sicher zu erreichen.
Immer wieder treten vielfältige Problemkreise im Zusammenhang mit der sogenannten Mängelgewährleistung auf. Es gilt hier, den Sachverhalt genau und mit Blick auf die in diesem Bereich sehr aktuelle und sich stetig verändernde Rechtsprechung zu erfassen.
Oftmals wird umgangssprachlich der Begriff der Gewährleistung mit einer Garantie gleichgesetzt. Rechtlich ist hier jedoch genau zu unterscheiden. Häufige Fragen die Sie sich nach einem Kauf oder auch im Zusammenhang mit einer Werkleistung, etwa der Sanierung eines Badezimmers oder anderer Handwerkerleistungen, stellen könnten, sind dabei:
Besteht eine Garantie oder habe ich Gewährleistungsrechte? Wie lange bin ich geschützt bzw. wie lange kann ich meine Rechte ausüben, sind das nun 6 Monate, 2 Jahre, 3 Jahre oder länger? Muss ich eine Nachbesserung erlauben bzw. vornehmen? Wann kann ich von einem Vertrag zurücktreten? Kann ich eine Minderung verlangen? Wer muss den Mangel nachweisen?
Diese und viele weiteren Fragen wie auch die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche sind bei uns in besten Händen. Wir klären Sie außerdem bereits im Vorfeld umfassend auf, damit hier von Ihnen keine Fehler gemacht oder vorschnelle Äußerungen getätigt werden, mit denen Sie Ihre Rechte einschränken könnten.
Neben dem Käufer oder Auftraggeber sind insbesondere auch die Verkäufer oder Auftragnehmer bei uns gut aufgehoben. Wir informieren und beraten Sie kompetent im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten und sind die richtigen Ansprechpartner für den Streitfall und die Durchsetzung Ihrer Rechte in diesem sehr komplex geregelten Gebiet der Mängelgewährleistungsrechte sowie sämtlichen Belangen betreffend Kaufverträge oder Werkverträge.
Wir stellen immer wieder fest, dass sich Laien beim Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen irgendwelcher aus dem Internet heruntergeladenen Musterverträge bedienen, welche für absolute Standardfälle zweifelsohne sehr brauchbar sind.
Sobald insbesondere auf Vermieterseite jedoch beabsichtigt ist, die Dauer des Mietverhältnisses zu befristen oder Mieterhöhungsmöglichkeiten bereits während der Laufzeit des Mietverhältnisses zu vereinbaren, lauern diverse formale Fallstricke, welche bei Nichtbeachtung dazu führen, dass die eigentlich beabsichtigte Befristung eines Mietverhältnisses oder Vereinbarung einer Staffelmiete nicht oder zumindest nicht wie geplant durchsetzbar ist.
Es kann daher grundsätzlich nur empfohlen werden auch vor Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages, insbesondere wenn dieser vom absoluten Durchschnittsfall abweicht, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Beispielhaft sei darauf verwiesen, dass jemand, der einen Pachtvertrag über ein Ladenlokal mit einer monatlichen Pacht in Höhe von 2.000 € und einer Laufzeit von 10 Jahren abschließt, letztendlich eine Verpflichtung über einen Betrag von fast einer Viertelmillion Euro eingeht.
Bereits dieses einfache Beispiel macht deutlich, dass man auch beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit relativ niedrigen Monatsbeträgen unter Umständen erhebliche Gesamtverpflichtungen eingeht, deren Umfang oft für einen Laien nicht absehbar sind, weswegen sich gerade in solchen Fällen unbedingt eine Überprüfung durch in Mietsachen erfahrene Anwälte empfiehlt.
Ein Verkehrsunfall ist nur eine sehr häufige Form eines speziellen Schadensersatzanspruches aus dem Verkehrsrecht. Genau wie bei einem Verkehrsunfall haben Sie bei einer Verursachung durch einen Dritten auch das Recht, sich der Abwicklung durch einen Anwalt zu bedienen. Wir übernehmen in diesem Fall die gesamte Schadensabwicklung für Sie und sorgen dafür, dass Sie die berechtigten Ansprüche durchsetzen können.
Dabei haben bei fahrlässigen Taten sogenannte Schädiger im Regelfall eine Haftpflichtversicherung. Dies kann bei Verletzung durch Tiere eine Haftpflichtversicherung für Haustiere sein und im privaten Bereich eine sogenannte Privathaftpflichtversicherung. Wir führen für Sie die Korrespondenz direkt mit dem Versicherer. Ein solcher muss bei der Regulierung auch die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren übernehmen.
Gerade im Schadensersatzrecht kommt es häufig nicht auf die grundsätzliche Haftung an. Diese ist rechtlich zuweilen einfach zu beurteilen. Das Problem liegt jedoch oft darin, dass ein Geschädigter selbst keinerlei fundierte Kenntnis darüber hat, welche Ansprüche ihm in welcher Höhe überhaupt zustehen. Dies kann nur ein auf Schadensersatzrecht spezialisierter Rechtsanwalt beurteilen. Insbesondere unsere Rechtsanwälte Günter Gollmann und Hans Ulrich Heinlein stehen Ihnen hier zur Seite.
Ein Beispiel:
Ein Freund verursacht einen Brand und Sie erleiden hierdurch Verbrennungen. Auch wenn Sie selbst nicht gegen Ihre Freunde vorgehen wollen, besteht im Regelfall eine private Haftpflichtversicherung. Diese ist für solche Fälle abgeschlossen worden.
Wir übernehmen für Sie in diesem Fall die direkte Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung, ohne dass Ihre Freunde hierdurch einen Schaden erleiden. Sie selbst erhalten aber dann Ihren Schaden ersetzt.
Zielperson strafrechtlicher Ermittlungen zu sein schreckt die meisten Menschen ganz erheblich und das völlig zu Recht, da letztendlich erhebliche Geld- und Freiheitsstrafen sowie in bestimmten Fällen auch führerscheinrechtliche Maßnahmen drohen.
Gerade um hier für den Betroffenen ein möglichst günstiges Ergebnis zu erzielen, ist es enorm wichtig, sich möglichst frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen und sich von Anfang an an das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ zu halten.
Hierzu kann auf folgendes Beispiel verwiesen werden:
Sie fahren als Berufspendler regelmäßig zwischen Augsburg und München mit dem Pkw hin und her.
Für derartige Vielfahrer auf der Autobahn besteht nach unseren Erfahrungen durchaus das Risiko irgendwann einmal Opfer einer unberechtigten Anzeige eines selbst ernannten Hilfspolizisten zu werden, welcher zum Beispiel behaupten könnte, sie seien viel zu nah aufgefahren und hätten ihn noch dazu mit der Lichthupe genötigt, obwohl dem überhaupt nicht so war.
Eine solche Anzeige könnte dazu führen, dass Sie, kurz nachdem Sie zuhause angekommen sind, von der Polizei aufgesucht werden und gefragt werden, ob Sie denn kürzlich auf der A8 von München nach Augsburg gefahren seien. Sobald Sie diese Frage bejahen, sind Sie schon in erheblichen Schwierigkeiten, weil damit Ihre Fahrereigenschaft im Wesentlichen feststeht.
Ihr Einwand dahingehend, dass sich der Vorfall nicht so abgespielt haben soll, wie der Anzeigeerstatter berichtet, sondern dass dieser vielmehr nur mit 110 km/h von der mittleren Spur auf die linke Spur hinübergewechselt sei, ohne Ihr von hinten mit wesentlich höherer Geschwindigkeit herannahendes Fahrzeug zu beachten, steht dann gegen das Wort des Anzeigeerstatters. Gleiches gilt für Ihr Vorbringen, dass Sie deswegen, nahezu eine Notbremsung hinlegen mussten, um eine Kollision zu vermeiden, und versucht haben ihn mit der Lichthupe zu warnen. Der Anzeigeerstatter genießt als Zeuge in der Regel eine höhere Glaubwürdigkeit als der Beschuldigte und hatte womöglich auch noch eine weitere Zeugin im Fahrzeug, die seine unzutreffende Version des Geschehensablaufes bestätigt.
In einem derartigen Fall wären die Verteidigungsaussichten gegen den Vorwurf, welcher eine empfindliche Geldstrafe unter Umständen gepaart mit einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben könnte, deutlich besser, wenn zunächst überhaupt keine Angaben zur Fahrereigenschaft gemacht werden würden.
Bereits dieses einfache Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, als Betroffener oder Beschuldigter zunächst sein Recht zur Aussageverweigerung wahrzunehmen und freundlich aber bestimmt darauf zu verweisen, dass man außer den Angaben zu den Personalien keinerlei Angaben zur Sache machen wird, bevor man sich nicht anwaltlicher Hilfe bedient hat.
Zögern Sie nicht, diese anwaltliche Hilfe auch in Anspruch zu nehmen. In unserer Kanzlei stehen Ihnen insbesondere Herr Rechtsanwalt Heinlein als Fachanwalt für Strafrecht und auch Herr Rechtsanwalt Gollmann, die auf jahrzehntelange Erfahrung in diesen Bereichen zurückblicken können, zur Seite.
Die Kosten in Verkehrsordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Bei Straftaten hängt es davon ab, ob es sich um Straftaten handelt, welche fahrlässig begangen werden können. In diesen Fällen werden ebenfalls die Kosten übernommen.
Bei Taten, welche nur vorsätzlich begangen werden können, werden die Kosten meist nicht oder nur in Einzelfällen im Falle einer Einstellung des Verfahrens durch den Versicherer übernommen.
Bei einem Verkehrsunfall können Sie umgehend mit uns telefonischen Kontakt aufnehmen. Hierfür ist im Regelfall auch keine Rechtsschutzversicherung notwendig.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist nach dem deutschen Schadensersatzrecht die gegnerische Versicherung verpflichtet, die bei uns entstehenden Kosten zu übernehmen. Genauso wie es Ihnen ab einer bestimmten Schadenshöhe freisteht, einen Gutachter mit der Beweissicherung bezüglich der Höhe des Schadens zu beauftragen, billigt die Rechtsprechung Ihnen auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu, um Chancengleichheit zwischen den unterschiedlichen Parteien zu erzielen.
Oft hat gerade der völlig unverschuldet Geschädigte, der glaubt, hierfür keinen Rechtsanwalt zu benötigen, dabei verkannt, dass gerade bei klaren Haftungsfällen die gegnerische Versicherung nur deshalb so schnell Kontakt sucht, um dem Geschädigten zum Teil berechtigte Ansprüche nicht zahlen zu müssen. Der Versicherer bedient sich hierbei einer umfassenden Struktur von beispielsweise Sachverständigen, die nach Vorgaben der Versicherungswirtschaft Bewertungen Ihres Schadens vornehmen müssen.
Dem kann nur entgegengetreten werden, wenn ein verkehrsrechtlich versierter Rechtsanwalt Ihnen bereits bei Beginn der Mandatierung Ihre Rechte und Möglichkeiten aufzeigt und das gesamte Unfallmanagement nach Rücksprache mit Ihnen übernimmt. Die gesamte Abwicklung kann gerne telefonisch oder nach Wunsch persönlich in einem Termin vorgenommen werden.
Neben der Abwicklung von Unfällen sind unsere Rechtsanwälte Günter Gollmann und Hans Ulrich Heinlein für Sie Ansprechpartner sowohl bei Verkehrsstraftaten als auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie führerscheinrechtlicher Maßnahmen. Gerne übernehmen wir gegebenenfalls die Deckungsanfragen bei etwaigen vorhandenen Rechtsschutzversicherungen.
Diese Streitigkeiten reichen von der ungerechtfertigten Kündigung eines Versicherungsvertrages über die Nicht- oder Zu-wenig-Gewährung einer vertraglich vereinbarten Leistung bis hin zu Streitigkeiten über die Wirksamkeit einzelner getroffener Vereinbarungen. Gerade die sogenannten Gesundheitsfragen, die dem Versicherten beim Vertragsschluss gestellt werden, führen immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Auch die Höhe der Leistung oder die Einstufung hinsichtlich einer Invalidität bergen Streitpotenzial. Hier kommen die von den Versicherern beauftragten Gutachter in vielen Fällen zu einer anderen Einschätzung als der Versicherte selbst bzw. seine ihn oft jahrelang behandelnden Ärzte. Dies sind nur einige Beispiele der vielfältigen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Versicherungsrecht.
Herr Rechtsanwalt Gollmann berät und vertritt Sie hier umfassend und unterstützt Sie mit viel Engagement, Erfahrung und Kompetenz bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wie auch der Verteidigung gegen beispielsweise ungerechtfertigt verweigerte oder gekürzte Versicherungsleistungen.
Insbesondere das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist sehr stark von einer ständig wechselnden und sich weiter entwickelnden Rechtsprechung geprägt. Eine mangelnde Kenntnis diesbezüglich kann sich sowohl auf Verbraucher- als auch auf Unternehmerseite negativ auswirken. Vor allem für Kleinunternehmer ist es daher sinnvoll, die AGB, die erstmalig verwendet werden sollen oder aber seit Jahren eingesetzt werden, von einem Rechtsanwalt überprüfen und in regelmäßigen Abständen aktualisieren zu lassen. Dadurch schützen Sie sich und bewahren die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens im Haftungsfall.
Eine gute und rechtlich sichere Gestaltung vermeidet Streit in jeglicher vertraglichen Verbindung. Verlassen Sie sich bei für Sie wichtigen Absprachen daher nicht ausschließlich auf das Gesprochene – später wird sich niemand mehr genau daran erinnern. Sichern Sie sich durch eine transparente und beweissichere Gestaltung ab. Dies gilt für Ihren privaten Kaufvertrag genauso wie für Ihr privates Darlehen und sämtliche anderen Belange Ihres privaten und beruflichen Lebens.
Nutzen Sie unsere kompetente Beratung und Vertretung rechtzeitig und sparen Sie sich damit späteren Ärger und spätere Kosten. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Wir möchten Sie nach Möglichkeit umfassend und rechtlich fundiert betreuen. Soweit wir für Ihr Rechtsgebiet nicht fachkompetent sind, empfehlen wir Ihnen gerne Kollegen/innen für die entsprechenden Fachbereiche.