Ich will oder muss vor Gericht. Brauche ich dafür einen Rechtsanwalt?

In Zivilrechtsstreitigkeiten können Sie selbst im Gericht auftreten, wenn es sich um ein Verfahren beim Amtsgericht handelt. Vor dem Landgericht, d.h. bei einem Streitwert ab 5.000,01 € können Sie sich nicht mehr selbst vertreten. Vor den Landgerichten besteht der sogenannte Anwaltszwang. Das bedeutet, dass alle Erklärungen von einem Rechtsanwalt abgegeben werden müssen.

Wichtig: vor dem Familiengericht besteht grundsätzlich auch Anwaltszwang, nur in wenigen Ausnahmefällen kann man sich selbst vertreten.