In gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Diese Hilfe können Kläger und Beklagte gleichermaßen beantragen. Dabei müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse unter Vorlage von Gehaltsabrechnungen, einem Hartz IV- Bescheid, Ihrem Mietvertrag etc. darlegen. Sobald die Prozesskostenhilfe gewährt wird, übernimmt die Staatskasse die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und die Rechtsanwaltskosten.