Der Titel „Fachanwalt“ bedeutet, dass der Anwalt eine Vielzahl von Fällen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet bearbeitet hat und sich durch eine umfangreiche Schulung theoretische Kenntnisse angeeignet hat. Grundsätzlich kommt es auf die Kompetenz und die Erfahrung eines Anwalts in einem bestimmten Rechtsgebiet an. Der Titel „Fachanwalt“ alleine ist hierfür nur eines von vielen Kriterien.