In Zivilrechtsstreitigkeiten können Sie selbst im Gericht auftreten, wenn es sich um ein Verfahren beim Amtsgericht handelt. Vor dem Landgericht, d.h. bei einem Streitwert ab 5.000,01 € können Sie sich nicht mehr selbst vertreten. Vor den Landgerichten besteht der sogenannte Anwaltszwang. Das bedeutet, dass alle Erklärungen von einem Rechtsanwalt abgegeben werden müssen.
Wichtig: vor dem Familiengericht besteht grundsätzlich auch Anwaltszwang, nur in wenigen Ausnahmefällen kann man sich selbst vertreten.