Wer von der Polizei festgenommen wurde, muss spätestens am darauffolgenden Tag entweder einem Haftrichter vorgeführt werden, der die Voraussetzungen einer weiteren Inhaftierung überprüft, oder freigelassen werden. Sie sollten möglichst bald nach der Festnahme einen Anwalt informieren und ohne Beisein eines Anwalts weder bei der Polizei, noch gegenüber dem Haftrichter irgendwelche Angaben machen. Sie haben selbstverständlich ein Aussageverweigerungsrecht und sind lediglich verpflichtet, Angaben zur Person zu machen. Dies sind der vollständige Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Wohnanschrift und Beruf. Dabei müssen Sie lediglich die Berufsbezeichnung angeben. Auskünfte über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und Ihr Einkommen oder Ihren Arbeitgeber müssen und sollten Sie nicht geben. In einem Gespräch mit einem Anwalt sollte dann überlegt werden, ob es gegebenenfalls hilfreich ist, doch eine Aussage zu machen. Über den Anwalt ist es auch möglich den Kontakt zu den Angehörigen zu halten.