Niemand ist verpflichtet auf eine Vorladung der Polizei zu erscheinen. Das gilt nicht nur für Beschuldigte einer Straftat, sondern auch für Zeugen. Ein Zeuge ist nur verpflichtet einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes Folge zu leisten.
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen lediglich die Pflichtangaben zur Person machen. Sie sollten niemals ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage bei der Polizei machen. Der Anwalt ist auch berechtigt Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
Als Zeuge müssen Sie grundsätzlich Angaben machen. Unter Umständen haben sie aber als Ehepartner etc. ein Aussageverweigerungsrecht oder weil Sie sich selbst belasten könnten. Hierüber sollten Sie sich ebenfalls vorher mit einem Anwalt beraten.